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Strahlung
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 Strahlung

 
Temperaturstrahlung

Jeder Körper, dessen Temperatur oberhalb des absoluten Nullpunktes liegt, d.h. -273°C oder auch 0°K, strahlt Energie in Form elektromagnetischer Strahlung ab. Diese Tatsache geht bis auf die Quantentheorie zurück, d.h. durch die magnetische Wechselwirkung der inneren Ladungsenergien zwischen Atomkern und Elektronen werden Eigenschwingungen im Raumgitter erzeugt, die als elektromagnetische Strahlung emittiert werden. Bei -273°C tritt keinerlei elektromagnetische Strahlung mehr auf und dieser Punkt wird deshalb als absoluter Nullpunkt definiert. Die Infrarotstrahlung ist ein Teil des gesamten elektromagnetischen Spektrums. Da nach Planck die Intensität der Strahlung speziell im IR-Bereich als ein verbindliches Maß für die absolute Temperatur des strahlenden Objektes gilt, wird für die berührungslose Temperaturmessung nur dieser Bereich genutzt.

 

Strahlungsgesetze

Kirchhoffsches Gesetz

 

Das Kirchhoffsche Gesetz stellt den Zusammenhang zwischen einem schwarzen Strahler und einem realen Strahler her. Es wird die Strahlleistung eines beliebigen Strahlers mit der eines schwarzen Strahlers, gleicher Fläche, im gleichen Raumwinkel und für den gleichen Wellenlängenbereich verglichen. Der Emissionsgrad ist das Verhältnis vom realen zum schwarzen Strahler. Dabei ist M(sk) die spezifische Ausstrahlung des schwarzen Körpers bei einer absoluten Temperatur T.

Für alle Körper gilt, daß in Abhängigkeit von der Temperatur T und Wellenlänge l der Emissiongrad e gleich dem Absorptionsgrad a ist.

Stefan-Boltzmann Gesetz

Die von einem Körper auf Grund seiner Temperatur ausgehende Strahlung besitzt eine Leistung P (einen Strahlungsfluß F ), die der Größe der strahlenden Fläche A und der 4. Potenz der Körpertemperatur T proportional ist. Den Proportionalitätsfaktor bezeichnet man als Stefan-Boltzmann-Konstante.

 

Es gilt dann also:

 

Strahlungsgesetz von Planck

 

Es beschreibt die Strahlungsleistung eines schwarzen Strahlers als Funktion der Temperatur T und der Wellenlänge l .

 

Es gilt:

 

wobei

dPl die abgestrahlte Leistung im Wellenlängenbereich l bis l +dl ist.

h Plancksches Wirkungsquantum (= 6,626x10-34 Js)

cO Lichtgeschwindigkeit (= 2,998x108 m/s)

l Wellenlänge der Strahlung

dl Intervallbreite

k Boltzmann-Konstante (= 1,381x10-23 J/K)

T Temperatur des Strahlers

A Fläche des Strahlers

 

ist.


 

 

 

Wie aus obiger Darstellung ersichtlich, verschiebt sich das Maximum der spezifischen Ausstrahlung mit steigender Temperatur zu kürzeren Wellenlängen hin.

Wiensches Verschiebungsgesetz

Das Wiensche Verschiebungsgesetz lässt sich durch Differenzieren des Planckschen Strahlungsgesetzes herleiten. Demnach hat die ausgesandte Strahlungsleistung eines schwarzen Körpers als Funktion der Wellenlänge ein Maximum, dessen Lage von der Temperatur des Strahlers abhängt. Mit steigender Temperatur erhöht sich die Energie der Ausstrahlung und das Maximum der Ausstrahlung verschiebt sich zu kürzeren Wellenlängen hin. Zwischen der Temperatur und der Wellenlänge des Strahlungsmaximums besteht folgende Beziehung:

 

 

 
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